Gesetzliche Haltung von Wachteln

Eine Zusammenfassung vom Biohofschreyer

Wie immer stellen wir euch hier unsere Ergebnisse zur Verfügung. In den letzten Jahren haben wir diese Seite immer wieder aktualisiert. Diese Aktualisierung stammt vom 02.04.2025. 

Neu hinzugekommen ist nicht nur das Wachteln seit 2023 in der 1. Tierhalteverordnung geregelt werden, sondern auch das es nun auch Richtlinien für die Biologische Haltung gibt. 

 

Wir sind gerade dabei unseren Stall für die Wachteln und Hühner neu zu planen. Somit ist uns das Einhalten der derzeitigen Vorschriften natürlich ein großes Anliegen. Die Idee in unserem Kopf entspricht Gott sei Dank allen Vorschriften. Uns hat es sehr erfreut, dass in der Bio Vorschrift auch auf Auslauf wert gelegt wird. Dies Umzusetzen ist schon lange ein großer Wunsch und sollte zu mindestens im theoretischen auch machbar sein.  

Die Möglichkeit mit Etagen Ställen zu arbeiten ermöglicht uns zusätzliche Breite in Hinblick auf die Zucht.  Das Problem Brutei, oder Wachtelei im Freien wird noch spannend (mehr dazu hier

 

Wie all diese Dinge jedoch auf der Gesetzlichen Fläche Platz haben sollen ist mir noch immer ein Rätsel aber immerhin es ist ein Anfang. 

Gerne könnt auch ihr hier eure Meinung zu dem Gesetz mit uns Teilen. 

 

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Rechtliche Grundlagen

Stand 2.04.2025 - Zusammenfassung Rebecca Meißnitzer

 

Die Haltungsvorschriften der 1. Tierhalteverordnung gelten weiterhin die Käfighaltung ist Grundsätzlich in Österreich verboten somit auch für Wachteln

 

-> Gehege für Wachteln müssen mindestens 0,5m2 aufweisen. Wobei jedem Tier ab einem alter von 6 Wochen eine Fläche von mindestens 450cm2 zu Verfügung stehen müssen.  Somit dürfen 22,22 Wachteln auf einen m2 gehalten werden. 

 

-> Das Gehege muss auf jeder ebene mindestens 40cm hoch sein. Ausnahmen sind hier die Höhe unter Stiegen. 

 

-> mind. 45% der Fläche müssen eingestreut sein auf fixen Boden. Bzw. 55% dürfen Gitterboden sein. Dabei ist eine Maschenweite von 12mm x12mm nicht zu unterschreiten, bei Küken 8mm x 8mm. 

 

-> In jedem Wachtelstall müssen Futter- und Tränkevorrichtungen, Unterschlupf , Staubbademöglichkeit und eine Möglichkeit zu einer Ungestörten Eiablage gegeben sein. 

 

-> Rückzugsmöglichkeiten - sogenannte Verstecke sind einzurichten, es kann bei 2 Etagigen Gehegen aber die unterste Ebene als solches angesehen werden. 

 

-> Picksteine oder ähnliche Materialien die dazu geeignet sind den Schnabel abzuwetzen, müssen den Tieren angeboten werden. 

 

-> Schutz vor extremen Temperaturen, Nässe und Wind. Ställe, Räume müssen so gestaltet werden das ein angemessenes Klima erreicht wird. 

 

-> Bei Neubauten und Umbauten muss der Wachtelstall durch Natürliches Tageslicht beleuchtet sein.

 

-> Bei künstlicher Beleuchtung muss im Bereich der Tiere mind. 20 Lux betragen. (flimmerfrei) Nicht länger als 16 Stunden pro Tag. (Lichtprogramme sind unzulässig)

 

-> Unverträgliche Tiere dürfen nicht in der gleichen Gruppe gehalten werden. 

 

Quellen :RIS und  KTN LKO


Seit 01.01.2025 gibt es nun auch Vorschriften für die BIO Haltung.

Spezifische Vorschriften für Wachteln

In Österreich gelten besondere Regeln für die Bio-Zertifizierung von Wachteln (Coturnix japonica). Diese Vorschriften sind Teil der EU-Verordnung (VO) 2018/848.

 

Definition von Junggeflügel

Für Wachteln gilt, dass die Altersgrenze für Junggeflügel 18 Wochen beträgt.

 

Allgemeine Anforderungen

- *Umstellungszeit*:

  - Wachteln zur Eierproduktion, die vor dem dritten Lebenstag eingestallt werden, benötigen 6 Wochen zur Umstellung.

  - Wachteln zur Fleischproduktion benötigen 7 Wochen.

 

- *Herkunft der Tiere*:

  - Wenn es schwierig ist, einen biologischen Bestand aufzubauen, können Jungwachteln (unter 3 Tagen) in die biologische Produktion aufgenommen werden, wobei die Umstellungsfristen beachtet werden müssen.

 

- *Ernährung*:

  - Die Fütterung muss artgerecht sein, mit Zugang zu frischem Wasser und hochwertigem Futter.

 

- *Unterbringung und Haltungspraktiken*:

  - Die maximal zulässige Tieranzahl pro Fläche wird von den Behörden festgelegt.

  - Mindestens 45 % der Bodenfläche im Stall müssen fest sein und mit geeignetem Material wie Stroh oder Sand bedeckt sein.

 

Zusätzliche allgemeine Vorschriften

- *Schlachtalter*:

  - Wachteln dürfen frühestens mit 42 Tagen geschlachtet werden.

 

- *Unterbringung*:

  - Wachteln müssen spätestens ab dem 35. Lebenstag Zugang zu Freiflächen haben.

 

Technische Anforderungen an Ställe

- *Zugang zu Ställen*:

  - Die Öffnungen für Wachteln müssen eine Länge von 40 cm je 10 m² Stallfläche haben.

 

- *Herdengröße*:

  - Maximal 500 Wachteln pro Stallabteil.

 

- *Haltungssysteme*:

  - Mehretagensysteme dürfen für Wachteln verwendet werden, müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen, wie eine Mindesthöhe von 40 cm für jede Haltungsebene.

 

 

 Besatzdichte und Stallflächen

  - Maximal 15 Wachteln pro m² im Stall.

  - Nestgröße: 1 m² für 150 Tiere, mindestens jedoch 0,4 m².

  - Mindestaußenfläche: 15 Tiere pro m².

  - Staubbadfläche: 0,4 m² für 100 Tiere.

 

Quellen: [Link zur EU-Verordnung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02018R0848-20220101). 

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/bio/RL_0003_5_Biologische_Produktion_gueltig-ab_01-01-2025.docx?9w6qr5

 

Datum: 02.04.2025

 

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Besondere Haltungsvorschriften für Japanwachteln
Gesetztestext Auszug - vom 02.04.2025
BESONDERE HALTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR JAPAN
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Rechtliche Grundlagen zur Wachtelhaltung
Tierschutz
Im Interesse der Tiere – zu Lasten der Tiere
3. Mai 2018 / Veterinärmedizinische Universität Wien
Rechtliche Grundlagen zur Wachtelhaltung
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Bio Wachtelhaltung
Alle Informationen zur Haltung von Wachteln in Bio
stand. 02.04.2025
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Empfehlung zur Haltung von Wachteln
Tierschutzbericht 2005/2006
Sowie Links zu weiteren Seiten im Hinblick auf Wachtelhaltung
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Die aktuellen Richtlinien für die Bio-Zertifizierung und die Vorgaben der AGES führen zu einer Reduzierung der Besatzdichte für Wachteln von 22,22 Tieren pro m² auf 15 Wachteln pro m². Obwohl 15 Wachteln pro m² immer noch eine relativ hohe Anzahl darstellen, muss beachtet werden, dass diese Zahl sowohl für den Innenbereich als auch für den Außenbereich gilt. 

 

Das bedeutet, dass der Auslauf nicht automatisch zur Gesamtfläche zählt und zwingend erforderlich ist. Bei einer angenommenen Stallfläche von 4 m² ist demnach ein gleich großer Außenbereich von 4 m² erforderlich. Dadurch würde sich die effektive Besatzdichte auf nur noch 7,5 Wachteln pro m² reduzieren. 

 

Ich werde jedoch noch genauere Abstimmungen mit verschiedenen Behörden vornehmen, da in diesem Bereich teilweise noch Unklarheiten bestehen.

 

Positiv zu erwähnen ist natürlich auch das auf das Thema Geflüglstaub eingegangen wird.